Hauptleistungswart: (seit 23.07.2022:) Volker Otten, Heidering 2, 21441 Garstedt – Telefon 04173/512946
15.03.2026 – Der Hauptleistungswart gibt bekannt:
Beschlüsse der DFV- Jägerversammlung 2026 zur Prüfungsordnung
TOP 9 – Neue Prüfungsordnung ab 01.01.2027:
Nach ausführlicher Erörterung wurde der Antrag gestellt, die vorgestellte und ausführlich diskutierte Prüfungsordnung in der reformierten und am 08.03.2026 (online) veröffentlichten Fassung zu genehmigen. Diese Prüfungsordnung soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
(Gegenstimmen/Enthaltungen sind der noch nicht vorliegenden Niederschrift zu entnehmen)
Die neue, am 14.03.2026 beschlossene PO (Fassung vom 8.3.2026) findet sich auf der Homepage unter „Service / Jagd / Prüfungen. Sie wird zum 01.01.2027 in Kraft treten.
TOP 11 – Antrag 1 des Verbandsrichter-Obmanns (Baueignung Junghundprüfung) :
Der Antrag lautete: Das Fach „Baueignung“ kann zeitlich abgekoppelt von einer JP bei einer separaten Veranstaltung geprüft werden. Der Hund darf nicht älter als 24 Monate sein. ‚Die Bewertung wird schriftlich auf einem JP-Zensurenblatt festgehalten, dieses Formular von mind. 2 Richtern mit der Fachgruppe „Bau“ unterschrieben und an den Führer ausgehändigt. Wenn das Formular vor der JP bei der Prüfungsleitung abgegeben wird, muss die Zensur übernommen werden!
Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Gültigkeit ab Beschlussfassung!
Gegenstimmen: 3
Enthaltungen: 4
TOP 11 – Antrag 2 des Verbandsrichterobmanns (Bestätigung des Lautes für die JLZ):
Der Antrag lautete: Kann beim „Nachweis lauten Jagens“ im Feld „sichtlaut an Hase oder Fuchs gejagt“ angekreuzt werden, muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular (zusammen mit einem frankierten Rückumschlag und der Original-Ahnentafel) innerhalb von 2 Wochen an den HLW des DFV e.V. geschickt werden. Dieser trägt nach Prüfung der Unterlagen das Leistungszeichen „sl“ in die Ahnentafel ein, was als Lautfeststellung für die jagdliche Leistungszucht dem Punkt 3.6.3 der Zuchtordnung genügt. Der HLW schickt die Original-Ahnentafel zurück an den Absender.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Gültigkeit ab Beschlussfassung!
TOP 11 – Antrag 3 des Verbandsrichter-Obmanns (Bestätigung des Lautes für die JLZ):
Der Antrag lautete: Wird der Lautjagernachweis (Formblatt 23a des JGHV) außerhalb einer Foxterrier-Prüfung erbracht und konnte „im Feld spurlaut an Hase oder Fuchs gejagt“ oder anlässlich einer Verbandsprüfung „spurlaut an Hase oder Fuchs gejagt (Kopie beifügen)“ angekreuzt werden, muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular (zusammen mit einem frankierten Briefumschlag an den Stammbuchführer des JGHV, einem frankierten Rückumschlag, einer Kopie der Ahnentafel und der Original-Ahnentafel) innerhalb von 2 Wochen an den HLW des DFV e.V. geschickt werden. Dieser trägt nach Prüfung der Unterlagen das Leistungzeichen „spl“ in die Ahnentafel ein, was als Lautfeststellung für die jagdliche Leistungszucht dem Punkt 3.6.3 der Zuchtordnung genügt. Der HLW schickt das Formular zusammen mit der Original-Ahnentafel zurück an den Absender. Der Lautjagernachweis „/“ wird durch den JGHV in der Regel erst nach einigen Wochen oder Monaten an den Absender gesendet.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Gültigkeit ab Beschlussfassung!
